Spenden-Informationen

Informationen rund ums Spenden

Machen Sie sich ein Bild über die Dimension der Arbeit von ERF Medien

Spendenkonten

Wählen Sie dazu Ihren bevorzugten Kanal. Unsere Bankverbindungen sind unten aufgeführt. Mehr als 11'000 Spenderinnen und Spendern begleiten ERF Medien. Herzlichen Dank auch Ihnen!

Spendenkonto via Postfinance

ERF Medien
Witzbergstrasse 23
8330 Pfäffikon ZH

 

Postfinance, Nordring 8, 3030 Bern
IBAN CH96 0900 0000 8400 0183 1

Spendenkonto TWR via Postfinance

ERF Medien
Internationale Projekte
8330 Pfäffikon ZH

 

Postfinance, Nordring 8, 3030 Bern
IBAN CH85 0900 0000 8764 9294 4

Autor

Simon Leemann
Leiter Verwaltung - Direkt 044 953 35 21
Hanspeter Hugentobler
CEO

Spendenresultat 2022

Geschäftsführer Hanspeter Hugentobler ist sehr dankbar für all die Spenden.

Spendeninformationen

Reich beschenkt zum 50-Jahr-Jubiläum

 

ERF Medien Schweiz werden 50 Jahre alt! Ich persönlich kann mich in die Gefühlslage von ERF Medien sehr gut hineinversetzen, weil ich genau denselben Jahrgang habe: 1973. Die gewiefte Leserin weiss nun auch, dass ich im selben Jahr 50 Jahre alt werde wie ERF Medien.

 

Wenn ich auf all die Jahre seit 1973 zurückblicke, sehe ich in meinem Leben eine grosse göttliche Segenspur: Kindheit, Möglichkeit von Schulbildung, KV-Lehre und Weiterbildungen, Ehemann und Vater werden, auf hohe Berge klettern, Kontinente bereisen, Gesundheit und nicht zuletzt meine Arbeitsstelle als Finanzverantwortlicher bei ERF Medien.

 

Und parallel dazu die Segensspur bei ERF Medien: Was vor 50 Jahren mit ein paar Frauen und Männern mit der Gründung des Vereins «Evangeliums-Rundfunk Schweiz» begann, hat sich innerhalb von 50 Jahren zum heutigen modernen Medienunternehmen entwickelt. Für mich ist ganz klar: Ohne den Segen Gottes würden ERF Medien nicht am gleichen Punkt stehen wie heute – oder wahrscheinlich gäbe es das Medienunternehmen auch gar nicht mehr. Gottes Segen zeigt sich, wenn man bedenkt, wie viele Millionen Spendenfranken in diesen 50 Jahren schon auf unsere Spendenkonten geflossen sind. Das sind unvorstellbare Summen, die von Tausenden von Menschen ERF Medien geschenkt wurden, weil sie hinter der genialen Vision von ERF Medien stehen: in den modernen Medien über Gott und die Welt reden.

 

Wir freuen uns, im 50. Jubiläumsjahr mit den neuen, der Zukunft entsprechenden Räumlichkeiten einen grossen Schritt in die Medienzukunft gehen zu können. Wir gehen diesen Schritt nicht allein. Nur gemeinsam werden wir weiterhin die beste Botschaft der Welt senden können und wir sind angewiesen auf Ihre Spende. Herzlichen Dank schon jetzt – möge die neue Zeit starten!

Spendenabzugsfähigkeit

Die Medienarbeit von ERF Medien in der Schweiz wird von den Steuerämtern leider nicht als gemeinnützig eingestuft. Spenden für die Medienarbeit im Ausland mit der Zweckangabe Trans World Radio «TWR» und alle TWR Projektspenden sind steuerabzugsfähig. Hier die Details. Sinnvoll spenden.

 

Medienarbeit in der Schweiz (ERF Medien)

 

Regelung Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen (Spenden) an ERF Medien für die Medienarbeit in der Schweiz

 

Die Steuerverwaltung des Kantons Zürich (Sitzkanton) stufen ERF Medien ähnlich wie eine kirchliche Organisation ein. Darum ist es leider nicht möglich, Spenden an ERF Medien bei der Steuererklärung abzuziehen.
Alle Spenden an ERF Medien für die Medienarbeit innerhalb der Schweiz (Zwecke wie ERF Medien allgemein, Radio Life Channel, Radioverbreitungskosten, Website, FENSTER ZUM SONNTAG-Talk etc.) sind nicht abzugsfähig (gemäss Verfügung vom Kanton Zürich von 23. 06. 2006).

 

Spenden an die Medienarbeit in der Schweiz von ERF Medien werden immer am Anfang des Folgejahres bestätigt. Diese Spendenquittung ist nicht als Beilage zur Steuererklärung gedacht, da diese Spenden nicht abzugsfähig sind.

Medienarbeit im Ausland (TWR)

 

Regelung Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen (Spenden) an ERF Medien für die Medienarbeit im Ausland (TWR)

 

Spenden an ERF Medien mit Zweckbestimmung TWR gelten als gemeinnützig und sind daher abzugsberechtigt (gemäss Verfügung vom Kanton Zürich von 23. 06. 2006). Spenden für TWR werden mit einer separaten Spendenquittung immer am Anfang des Folgejahres bestätigt. Diese Spendenquittung ist der Steuererklärung beizulegen.

 

Damit diese Spenden als abzugsfähige Spenden bestätigt werden können, müssen sie auf ein spezielles Einzahlungskonto von ERF Medien einbezahlt werden. Einzahlungsscheine für TWR können bei ERF Medien verlangt werden. Spenden für TWR werden entsprechend dem Spendenzweck verbucht und ausschliesslich für die Medienarbeit von TWR im Ausland verwendet. Für die Medienarbeit von ERF Medien in der Schweiz dürfen diese Spenden nicht verwendet werden.

Kontaktperson bei ERF Medien

 

Für Fragen zur Steuerabzugsfähigkeit steht Ihnen Simon Leemann (Leiter Verwaltung) gerne zur Verfügung (simon.leemann@erf.ch oder Tel. 044 953 35 21).
Auf Verlangen kann eine Kopie der Verfügung vom Kanton Zürich zugeschickt werden, die für die Verhandlung mit der Steuerbehörde hilfreich sein kann.

Pfäffikon, 3. Juni 2019 / Simon Leemann, Leiter Finanzen

Jahresrechnungen und Jahresberichte

Jahresbericht von ERF Medien

Zahlen, Fakten und christliche Werte, die Menschen helfen, neue Perspektiven zu finden. Jahresbericht mit Jahresrechnung. Wir berichten über Gott und die Welt.

 

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