Spenden-Informationen

Informationen rund ums Spenden

Wir sagen von Herzen Danke für Ihre wertvolle Unterstützung im Jahr 2023. Alle Informationen zu unserem Spendenergebnis 2023 finden Sie hier.

Autor

Simon Leemann
Leiter Verwaltung - Direkt 044 953 35 21

Das Spendenbudget 2024 beträgt 5,63 Millionen Franken.

Verbreitung von ERF Plus in der Schweiz kostet 360 000 Franken pro Jahr

ERF Plus-Empfang mit DAB+-Radios

 

In der Schweiz sind sowohl das Radioprogramm Radio Life Channel, das ERF Medien in Pfäffikon ZH produzieren, als auch das Programm von ERF Plus, das von unserem Partner ERF Deutschland produziert wird, mit jedem DAB+-Radio empfangbar. Dadurch schaffen ERF Medien eine besondere Situation: Mit einem Radiogerät, das in allen Elektronik-Geschäften gekauft werden oder auch bei ERF Medien bestellt werden kann, sind zwei (!) Programme empfangbar, die über Gott und die Welt reden und christliche Musik spielen.

 

Das Radiogerät einzuschalten und ihren Lieblingssender abzuspielen, verursacht für die Hörerinnen und Hörer keine Kosten. Aber wie sieht das für die Radiostationen aus? ERF Medien erhalten für die Produktion von Radio Life Channel und für die Ausstrahlung von Radio Life Channel und ERF Plus leider keine Radiogebühren, die jeder Haushalt jährlich an SERAFE AG bezahlt. Alle Kosten für die beiden Radioprogramme werden rein durch Spenden finanziert.

 

So kostet allein die Ausstrahlung von ERF Plus in der Schweiz pro Jahr rund 360 000 Franken. Das ist für ERF Medien ein sehr hoher jährlicher Budgetposten, dessen Finanzierung schwierig ist. Leider haben die Spenden für die Verbreitung von ERF Plus in der Schweiz in den letzten Jahren abgenommen.

 

Ist es Ihnen wichtig, dass ERF Plus auch zukünftig mit einem DAB+-Radio in der Schweiz empfangbar ist? Dann bitten wir Sie dringend, mit dem Einzahlungsschein, der diesem Magazin beiliegt, eine Spende für die Verbreitung von ERF Plus in der Schweiz zu tätigen. In dieser Ausgabe können Sie entweder für die allgemeine Medienarbeit von ERF Medien oder auch speziell für die Verbreitung von ERF Plus für DAB+ in der Schweiz spenden. Helfen Sie mit, sichern Sie den Empfang von ERF Plus in der Schweiz. Auch Daueraufträge sind mit diesem Einzahlungsschein möglich. Herzlichen Dank!

Spendenkonten

Wählen Sie dazu Ihren bevorzugten Kanal. Unsere Bankverbindungen sind unten aufgeführt. Mehr als 11'000 Spenderinnen und Spendern begleiten ERF Medien. Herzlichen Dank auch Ihnen!

Spendenkonto via Postfinance

ERF Medien
Witzbergstrasse 23
8330 Pfäffikon ZH

 

Postfinance, Nordring 8, 3030 Bern
IBAN CH96 0900 0000 8400 0183 1

Spendenkonto TWR via Postfinance

ERF Medien
Internationale Projekte
8330 Pfäffikon ZH

 

Postfinance, Nordring 8, 3030 Bern
IBAN CH85 0900 0000 8764 9294 4

Spendenabzugsfähigkeit

Die Medienarbeit von ERF Medien in der Schweiz wird von den Steuerämtern leider nicht als gemeinnützig eingestuft. Spenden für die Medienarbeit im Ausland mit der Zweckangabe Trans World Radio «TWR» und alle TWR Projektspenden sind steuerabzugsfähig. Hier die Details. Sinnvoll spenden.

 

Medienarbeit in der Schweiz (ERF Medien)

 

Regelung Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen (Spenden) an ERF Medien für die Medienarbeit in der Schweiz

 

Die Steuerverwaltung des Kantons Zürich (Sitzkanton) stufen ERF Medien ähnlich wie eine kirchliche Organisation ein. Darum ist es leider nicht möglich, Spenden an ERF Medien bei der Steuererklärung abzuziehen.
Alle Spenden an ERF Medien für die Medienarbeit innerhalb der Schweiz (Zwecke wie ERF Medien allgemein, Radio Life Channel, Radioverbreitungskosten, Website, FENSTER ZUM SONNTAG-Talk etc.) sind nicht abzugsfähig (gemäss Verfügung vom Kanton Zürich von 23. 06. 2006).

 

Spenden an die Medienarbeit in der Schweiz von ERF Medien werden immer am Anfang des Folgejahres bestätigt. Diese Spendenquittung ist nicht als Beilage zur Steuererklärung gedacht, da diese Spenden nicht abzugsfähig sind.

Medienarbeit im Ausland (TWR)

 

Regelung Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen (Spenden) an ERF Medien für die Medienarbeit im Ausland (TWR)

 

Spenden an ERF Medien mit Zweckbestimmung TWR gelten als gemeinnützig und sind daher abzugsberechtigt (gemäss Verfügung vom Kanton Zürich von 23. 06. 2006). Spenden für TWR werden mit einer separaten Spendenquittung immer am Anfang des Folgejahres bestätigt. Diese Spendenquittung ist der Steuererklärung beizulegen.

 

Damit diese Spenden als abzugsfähige Spenden bestätigt werden können, müssen sie auf ein spezielles Einzahlungskonto von ERF Medien einbezahlt werden. Einzahlungsscheine für TWR können bei ERF Medien verlangt werden. Spenden für TWR werden entsprechend dem Spendenzweck verbucht und ausschliesslich für die Medienarbeit von TWR im Ausland verwendet. Für die Medienarbeit von ERF Medien in der Schweiz dürfen diese Spenden nicht verwendet werden.

Kontaktperson bei ERF Medien

 

Für Fragen zur Steuerabzugsfähigkeit steht Ihnen Simon Leemann (Leiter Verwaltung) gerne zur Verfügung (simon.leemann@erf.ch oder Tel. 044 953 35 21).
Auf Verlangen kann eine Kopie der Verfügung vom Kanton Zürich zugeschickt werden, die für die Verhandlung mit der Steuerbehörde hilfreich sein kann.

Pfäffikon, 3. Juni 2019 / Simon Leemann, Leiter Finanzen

Jahresrechnungen und Jahresberichte

Jahresbericht von ERF Medien

Zahlen, Fakten und christliche Werte, die Menschen helfen, neue Perspektiven zu finden. Jahresbericht mit Jahresrechnung. Wir berichten über Gott und die Welt.

 

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