Es gibt immer mehr Drohnen, welche durch die Lüfte schwirren. Aber – was ist erlaubt und was nicht? Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) klärt auf.
Radio Life Channel im Gespräch zum Thema Drohnen mit Urs Holderegger – Leiter Kommunikation vom Bundesamt für Zivilluftfahrt.
Drohnen und was dahintersteckt
Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden. Quelle: BAZL, Bern
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