Die Autonomie der bernischen Landeskirchen soll gestärkt werden. Sie sollen künftig ihre Geistlichen selber anstellen können und entscheiden, wie die Pfarrstellen auf die Kirchgemeinden verteilt werden. Der Kanton soll aber die Kirchen weiterhin im bisherigen Ausmass finanziell unterstützen. Das neue Landeskirchengesetz befindet sich bis 19. Dezember 2016 in der Vernehmlassung.