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Kein Lohn mehr vom Kanton

Im Kanton Bern wird das Kirchengesetz revidiert.
Publiziert: 19.12.2015

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Im Rahmen einer Revision des Kirchengeseztes werden im Kanton Bern Pfarrpersonen der Landeskirchen ihren Lohn künftig nicht mehr vom Kanton erhalten, sondern direkt von ihrer Kirche. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Kanton den Landeskirchen weniger Beiträge entrichtet, sondern sie anhand von Leistungsvereinbarungen unterstützt.

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