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Verändertes Erbrecht ab 1. Januar 2023

Dazu der Rechtsanwalt Ronald Jenal
 
Publiziert: 13.09.2022

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Ab 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Aus diesem Anlass haben wir mit dem Rechtsanwalt Ronald Jenal gesprochen. Besonders interessiert hat uns der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag und die Tatsache, dass man neu bei einem Erbvertrag nicht mehr einfach Schenkungen wie eine Spende tätigen kann.

© Online-Redaktion ERF Medien
 
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