Bereits in der Bundesverfassung ist festgelegt: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit» (Artikel 8). Doch die Realität sieht anders aus, Frauen verdienen nicht immer denselben Lohn wie Männer. Der Bundesrat will sich dieser Angelegenheit annehmen und für Unternehmen Lohnanalysen festlegen – allerdings nur für denjenigen, welche über 50 Mitarbeitende beschäftigen. Der Schweizerische Katholische Frauenbund und die Evangelischen Frauen Schweiz fordern jedoch, dass alle Unternehmen erfasst werden.