Für die Buchhaltung ist der Jahreswechsel ein wichtiger Zeitpunkt, wie Simon Leemann (Leiter Verwaltung ERF Medien) erklärt. Welche Teile gehören noch in das auslaufende Jahr, welche bereits in das kommende?
Die beiden letzten Tage des Jahres 2023 fallen auf ein Wochenende. Deshalb können die Spenden des auslaufenden Jahres erst am 3. Januar verbucht werden, sagt Simon. Am 5. Januar 2024 werden ERF Medien dann publizieren, wie das Spendenjahr 2023 gelaufen ist.